Transportbedingungen

a.) Inhaltsstoffe:
In die/den bereitgestellten Behälter dürfen nur die vorab vereinbarten
Abfallstoffe eingebracht werden! Sondermüll (gefährlicher Abfall) ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Für Verstöße haftet der Auftraggeber!

b.) Abstellen von Transportbehältern:
Die Transportbehälter dürfen nur auf festem Untergrund oder ausreichend befestigten Hofeinfahrten abgesetzt. Das Fahrzeuggewicht liegt bei bis zu 26.000kg, für eine ausreichende Tragfähigkeit hat der Auftraggeber sorge zu tragen. Für Schäden die durch mangelhafte Tragfähigkeit entstehen, haftet der Auftraggeber. Wird vom Auftraggeber verlangt, dass Bürgersteige oder schmale Einfahrten benutzt werden sollen, so hat der Auftraggeber für alle hierdurch entstehenden Schäden selbst zu haften. Außerdem sind vom Auftraggeber die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen (Warnung, Beleuchtung usw.) zu beachten. Für Abstellorte im „öffentlichen Raum“ (z.B. Straßenrand) muss im Vorfeld eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden, hierfür ist der Auftraggeber zuständig.

c.) Beschädigung von Transportbehältern:
Während der Mietdauer haftet der Auftraggeber für alle Schäden an den bereitgestellten Behältern. Es empfiehlt sich, diese insbesondere gegen Feuer zu versichern.

d.) Miete:
Wir gewähren Ihnen eine maximale Mietfreie Standzeit, von bis zu 10 Tagen je Behälter. Ab dem 11. Tage berechnen wir Ihnen eine Behältermiete von jeweils 1,- EUR pro Tag und Behälter.

e.) Inhaltsgewichte bei Pauschalpreisen

Unsere Pauschalpreise sind auf Basis folgender Inhaltsgewichte kalkuliert: (Holz, Grünschnitt und Baumischabfälle) Bei überschreiten dieser Inhaltsgewichte, erfolgt gemäß unserer aktuellen Preisliste eine Nachberechnung der Übergewichte.


6 cbm Mulde bis max. 750 kg Inhaltsgewicht
8 cbm Mulde bis max. 1000 kg Inhaltsgewicht
10 cbm Mulde bis max. 1400 kg Inhaltsgewicht

f.) sicherer Umgang mit den Transportbehältern

Teilweise sind die Absetzmulden / Abrollcontainer mit Klappen oder Deckeln ausgestattet, die Benutzung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.