Transport- / Entsorgungsbedingungen

a.) Inhaltsstoffe:
In die/den bereitgestellten Behälter dürfen nur die vorab vereinbarten
Abfallstoffe eingebracht werden! Sondermüll (gefährlicher Abfall) ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Bescheinigung über die Asbestfreiheit des Abfalls: Der Auftraggeber bestätigt mit dem akzeptieren unserer Transport- / Entsorgungsbedingungen, dass der von Ihm zur Entsorgung angemeldete Abfall asbestfrei ist.

Von einer Asbestfreiheit kann ausgegangen werden wenn:

  1. der Abfall bei einer baulichen Maßnahme an einem Gebäude angefallen ist, mit dessen Errichtung nach dem 31.10.1993 begonnen wurde. oder
  2. der Abfall bei einer baulichen Maßnahme an einem bereits in der Vergangenheit asbestsanierten Gebäude angefallen ist und kein weiterer Asbestverdacht besteht (Nachweis eines Sachverständigen oder einer qualifizierten Person i. S. VDI 6202 BI. 20 (2017) liegt vor, Angaben nach Nr. 7 sind erforderlich). Für die Feststellung, dass kein weiterer Asbestverdacht besteht, sind die in der Vergangenheit erfolgten Erkundungen und Sanierungsmaßnahmen auf Grundlage des aktuellen Standes der Technik (VDI 6202 Blatt 3) auf deren Belastbarkeit zu beurteilen. oder
  3. vor Beginn der baulichen Maßnahme eine Asbesterkundung gemäß VDI 6202 BI. 3 (2021) erfolgt ist und der Abfall aus rückgebauten Bauteilen ohne Asbestbefund stammt oder asbesthaltige Baustoffe an der Anfallstelle des Abfalls nicht vorhanden sind (Angaben nach Nr. 7 sind erforderlich) oder
  4. vor Beginn der baulichen Maßnahme eine Asbesterkundung gemäß VDI 6202 BI. 3 (2021) erfolgt ist, asbesthaltige Baustoffe oder Bauteile selektiv rückgebaut und getrennt erfasst wurden und der angelieferte Abfall keine asbesthaltigen Bauteile oder Baustoffe enthält (Angaben nach Nr. 7 sind erforderlich)

Für Verstöße oder falsche Angaben haftet der Auftraggeber.

b.) Abstellen von Transportbehältern:
Die Transportbehälter dürfen nur auf festem Untergrund oder ausreichend befestigten Hofeinfahrten abgesetzt. Das Fahrzeuggewicht liegt bei bis zu 26.000kg, für eine ausreichende Tragfähigkeit hat der Auftraggeber sorge zu tragen. Für Schäden die durch mangelhafte Tragfähigkeit entstehen, haftet der Auftraggeber. Wird vom Auftraggeber verlangt, dass Bürgersteige oder schmale Einfahrten benutzt werden sollen, so hat der Auftraggeber für alle hierdurch entstehenden Schäden selbst zu haften. Außerdem sind vom Auftraggeber die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen (Warnung, Beleuchtung usw.) zu beachten. Für Abstellorte im „öffentlichen Raum“ (z.B. Straßenrand) muss im Vorfeld eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden, hierfür ist der Auftraggeber zuständig.

c.) Beschädigung von Transportbehältern:
Während der Mietdauer haftet der Auftraggeber für alle Schäden an den bereitgestellten Behältern. Es empfiehlt sich, diese insbesondere gegen Feuer zu versichern.

d.) Miete:
Wir gewähren Ihnen eine maximale Mietfreie Standzeit, von bis zu 10 Tagen je Behälter. Ab dem 11. Tage berechnen wir Ihnen eine Behältermiete von jeweils 1,- EUR pro Tag und Behälter.

e.) Inhaltsgewichte bei Pauschalpreisen

Unsere Pauschalpreise sind auf Basis folgender Inhaltsgewichte kalkuliert: (Holz, Grünschnitt und Baumischabfälle) Bei überschreiten dieser Inhaltsgewichte, erfolgt gemäß unserer aktuellen Preisliste eine Nachberechnung der Übergewichte.


6 cbm Mulde bis max. 750 kg Inhaltsgewicht
8 cbm Mulde bis max. 1000 kg Inhaltsgewicht
10 cbm Mulde bis max. 1400 kg Inhaltsgewicht

f.) sicherer Umgang mit den Transportbehältern

Teilweise sind die Absetzmulden / Abrollcontainer mit Klappen oder Deckeln ausgestattet, die Benutzung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.